Brauche ich ein Gewerbe in Österreich?

Meistens ja. Wer in Österreich selbstständig in der 24-Stunden-Betreuung arbeitet, braucht in der Regel das freie Gewerbe „Personenbetreuung“. Das ist Standard in der Branche — und einfacher, als es klingt.

Gewerbe nötig, wenn …
  • du selbstständig betreust (der häufigste Fall)
  • du über eine Agentur vermittelt wirst, aber auf eigene Rechnung arbeitest
  • du mehrere Klient/innen / Haushalte betreust
Kein Gewerbe, wenn …
  • du bei der Agentur fest angestellt bist (selten in der 24h-Betreuung)
  • du nur kurz aushilfst und nicht selbstständig tätig bist

So meldest du das Gewerbe an

1. Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden

Bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder online über das Unternehmensserviceportal. Du brauchst Meldezettel, Ausweis/Reisepass und ggf. einen Auszug aus dem Strafregister deines Heimatlandes. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.

2. Bei der SVS anmelden

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du Pflichtmitglied der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Das bringt dir Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Am Anfang gelten reduzierte Mindestbeiträge.

3. Mitglied der Wirtschaftskammer

Mit dem Gewerbe wirst du automatisch WKO-Mitglied. Die Fachgruppe Personenberatung/-betreuung berät dich kostenlos — auch in mehreren Sprachen.

Gut zu wissen

Viele Agenturen helfen bei der Gewerbeanmeldung oder übernehmen sie sogar — manche zahlen auch die SVS-Beiträge mit. Achte in den Inseraten auf diese Benefits und frag aktiv nach.

Inserate mit Gewerbe-/SVS-Unterstützung ansehen

Diese Seite gibt einen vereinfachten Überblick und ist keine Rechtsberatung. Details hängen von deiner Situation ab. Verbindliche Auskünfte geben die Wirtschaftskammer (WKO), die SVS und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. WKO · SVS